KO | Konstant Rail Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Konstant Rail Service, Ali Ibrahim

Stand: Juni 2025

1. Geltungsbereich

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen zwischen der Konstant Rail Service, Inhaber Ali Ibrahim (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Auftraggebern im Bereich der Bahndienstleistungen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sowie ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis sind unwirksam.
1.2Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich durch den Auftragnehmer zugestimmt wurde.
1.3Angebote des Auftragnehmers sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Angebotsdatum verbindlich. Erfolgt innerhalb dieser Frist die Annahme, kommt ein Vertrag gemäß diesen AGB zustande. Während der Bindungsfrist bleibt der Auftragnehmer an sein Angebot gebunden.
1.4Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB ausschließlich die männliche Sprachform verwendet. Die Formulierungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

2. Leistungsgegenstand

2.1Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Bahninfrastruktur, insbesondere im Bereich Gleisbau, Gleiswartung, Sicherung und anderen unterstützenden Bahndiensten. Nicht Bestandteil dieser AGB sind Logistikleistungen sowie die Überlassung von Arbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

3. Preise, Abrechnung, Zahlung und Stornierung

3.1Alle Preise verstehen sich zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen, dokumentiert durch Leistungsnachweise, mindestens jedoch entsprechend der vertraglich vereinbarten Mindestleistung.
3.3Leistungsnachweise sind vom Auftraggeber spätestens am ersten Werktag der Folgewoche, bei Einsatzende am Folgetag, schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Liegt keine Bestätigung vor, kann der Auftragnehmer auf Basis der erfassten Leistungen abrechnen. Mit Ausgleich der Rechnung gilt der Nachweis als bestätigt.
3.4Rechnungsreklamationen müssen innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Rechnung schriftlich geltend gemacht werden.
3.5Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
3.6Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug innerhalb von sieben Kalendertagen zu begleichen.
3.7Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Zusätzlich kann der Auftragnehmer für jede Mahnung pauschal 5,00 € berechnen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.
3.8Stornierung bestellter Leistungen:
  • Weniger als 24 Stunden vor Beginn: 100 % der vereinbarten Vergütung
  • Zwischen 24 und 48 Stunden vor Beginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • Mehr als 48 Stunden vor Beginn: keine Vergütung

4. Gewährleistung und Haftung

4.1Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
4.2Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt die gesetzliche Haftung uneingeschränkt.
4.3Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4.4Die Haftungshöchstgrenzen betragen:
  • 20.000 € je Schadensfall
  • 100.000 € bei mehr als vier Schadensfällen gleicher Ursache
4.5Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie gegenüber Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern des Auftragnehmers.

5. Verjährung

5.1Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren in drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde.
5.2Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Leistungserbringung.
5.3Für Ansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

6. Leistungshindernisse

6.1Höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen) befreien den Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Leistungspflicht.
6.2Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über das Leistungshindernis zu informieren. Bei länger andauernden Leistungshindernissen ist er zum Rücktritt berechtigt.

7. Vertragskündigung

7.1Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.
7.2Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn eine Partei ihre Zahlungen einstellt, ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird oder eine schwerwiegende Vertragsverletzung vorliegt.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Niederlassung des Auftragnehmers, an die der Auftrag gerichtet ist.
8.2Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
8.3Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG), ist ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen

9.1Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
9.2Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
9.3Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.